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   LAG Hamm, 01.04.1977 - 3 Sa 181/77   

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https://dejure.org/1977,2311
LAG Hamm, 01.04.1977 - 3 Sa 181/77 (https://dejure.org/1977,2311)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.04.1977 - 3 Sa 181/77 (https://dejure.org/1977,2311)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. April 1977 - 3 Sa 181/77 (https://dejure.org/1977,2311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Versetzung; Mitglied des Betriebsrates; Zustimmung des Betriebsrates

Papierfundstellen

  • BB 1977, 696
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

    In Anlehnung an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. April 1977 (- 3 Sa 181/77 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 19) hat der Senat die Frage aufgeworfen, ob das Ausscheiden aus dem Betrieb aufgrund einer Versetzung im Wege des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das die Beendigung des betriebsverfassungsrechtlichen Amtes zur Folge hat, insoweit nicht einer außerordentlichen Kündigung vergleichbar sei, die nach § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im Urteil vom 1. April 1977 (- 3 Sa 181/77 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 19 = BB 1977, 696, LS) darauf hingewiesen, daß, falls sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers auch darauf erstreckt, den Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb zu versetzen, mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb auch sein betriebsverfassungsrechtliches Amt im Sinne des § 103 BetrVG endet; insoweit sei das Ausscheiden aus dem Betrieb einer außerordentlichen Kündigung vergleichbar, weil es durch eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers ohne zwingenden Grund herbeigeführt werden kann.
  • LAG Nürnberg, 31.01.2014 - 8 TaBVGa 1/14

    Betriebsratsmitglied - Versetzung - Zustimmungserfordernis - teleologsiche

    Dabei griff das BAG die Erwägungen des LAG Hamm vom 01.04.1977, Az. 3 Sa 181/77 (in juris recherchiert) auf.
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